Informationen zu einer der ältesten Säugetierarten auf unserer Erde

Ansprechpartner ist unser NABU-Mitglied Harald Auth, Tel: 06655/36 31

Rechtsgrundlage zum Schutz der Tiere:
Fledermäuse sind laut § 20e (1) Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung als "vom Aussterben bedrohte" Tiere besonders geschützt.
Gemäß § 20f (1) Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Fledermäusen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Darüber hinaus sind die Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten der besonders geschützten Tiere gegen Entnahme, Beschädigung und Zerstörung geschützt.


Fledermäuse werden oft, allerdings zu Unrecht, als "gefährlich" bezeichnet. Das ist schlichtweg unsinnig, denn sie umfliegen HIndernisse. Fledermäuse sind ein wichtiger Indikator für den Zustand unserer Umwelt. Sie kommen  vermerht dort vor,  wo das Nahrungsangebot (Insekten) stimmt.

Die wohl häufigste heimische Art, die wir abends in warmen Nächten bereits in der Dämmerung ums Hause fliegen sehen können, ist die Zwergfledermaus. Ihrem Namen entsprechend, ist sie sehr klein (daumengroß) und kann sich in 1,5 cm breiten Ritzen, windgeschützten Ecken und Winkeln gut verstecken.

Fledermäuse sind dämmerungs- und nachtaktiv und wir können sie, sofern das Wetter es zulässt von Mai bis Oktober abends häufig in der Dämmerung "rund um die Häuser" jagen sehen.

Da Fledermäuse eine Echoortung zur Nahrungssuche nutzen und gut zwischen Fressbarem und Nichtfressbarem in Bruchteilen einer Sekunde unterscheiden können, besteht auch nie die Gefahr, dass sich eine Fledermaus auf Menschen "stürzt", wie so manchmal behauptet wird;  das ist schlichtweg eine Mär!

Eine Fledermaus kann sich aber durchaus auch mal in ein Zimmer "verfliegen", weil sie dort, durch das geöffnete Fenster, Nahrung (z.B. einen Falter) ausgemacht hat. Falls sie dann nicht gleich wieder rausfindet und sich ggf.im Vorhang "versteckt", bitte Ruhe bewahren, das Licht ausmachen und Fenster offen lassen. Meist fliegt sie nachts dann wieder weg

A c h t u n g: Auf keinen Fall das Tier mit Gewalt entfernen, Verletzungsgefahr des Tieres!

 

Die NABU-Gruppe, betreut u.a. auch alte, ausgediente Wasserhochbehälter in der Großgemeinde, um dort überwinterndete Tiere zu erfassen und das seit vielen Jahren.

 

Wer Fragen hat, kann gerne mit uns Kontakt aufnehmen unter 0 66 55-3631, oder per Mail unter info@nabu-flieden.de.

 

Herzlichen Dank für Ihr Interesse.

Der Vorstand